Rechtliches: Wenn Nachbars Mähroboter den eigenen stört

Werden zwei Mähroboter nah bei einander eingesetzt kann dies zu Störungen führen, die die Funktion der Mähroboter beeinflussen. Dass dies auch ein Rechtsstreit zur Folge haben kann, zeigt nun ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 38 O 70/13 U.).

Warum wurde geklagt?

Geklagt hatten Besitzerinnen eines Mähroboters gegen ihre Nachbarin, die auf ihren Grundstück ebenfalls einen Mähroboter nutzte. Bei beiden Geräten handelte es sich um Modelle, mit Begrenzungdraht. Der Mähroboter der Klägerinnen wies Funktionsstörungen auf, die scheinbar durch den Mähroboter der Beklagten ausgelöst wurde. Die Klägerinnen wollten gegen ihre Nachbarin eine einstweilige Verfügung durchsetzen, die die Nutzung des Mähroboters verbieten sollte.

Begründung

Die Klägerinnen führten an, die Beklagte würde einen Bosch Indego einsetzen, der dafür bekannt sei, dass er andere Rasenmäher Roboter in seiner Funktionsweise störe. Der Bosch Indego würde mit 8 Ampere ein deutlich stärkeres elektronisches Steuersignal aussenden, als dies bei anderen Mährobotern der Fall wäre. Der Indego würde durch seine elektrischen Emissionen, die Signalkommunikation anderer Geräte stören. Da der Mähroboter der Beklagten später am Markt erschienen sei, hätte sie dafür Sorge zu tragen, dass ihr Mähroboter andere Geräte nicht in deren Funktion stört.

Das Urteil

Das Landgericht Düsseldorf folgte der Auffassung der Klägerinnen nicht und wies den Antrag der einstweiligen Verfügung zurück. In der Urteilsbegründung führte das Gericht an, dass die Klägerinnen nicht ausreichend belegt hätten, dass die Übertragungstechnik des Bosch Indego für die Fehlfunktion ihres Mähroboters verantwortlich ist. Ein reiner Vergleich der Signaltechnik zweier Systeme sei hierfür ungenügend. Es sei lediglich festzustellen, dass eine Störung vorliegt. Ob dies an der höheren Amperezahl des Indegos liegt, oder ob der Mähroboter der Klägerinnen zu schwach gegen Störungen abgeschirmt ist, kann nicht bestimmt werden. Die Vermutungswirkung gilt daher für beide Systeme. Zudem konnte nicht nachgewiesen werden, dass die höhere Stromstärke des Indegos für die Störung verantwortlich ist. Möglich sei auch, dass die Störung in den Ruhephasen auftrete, in denen der Mähroboter der Klägerinnen kein Signal aussende und in dieser Zeit offen für Fremdsignale ist.